Erste Hilfe bei oberflächlichen Verbrennungen: Die 5 häufigsten Fragen

Die Tage sind kürzer und die Sonne lässt sich nur sehr selten blicken. Der Abend beginnt bereits ab 17 Uhr und auf den Einkaufsstraßen riecht es nach Maroni und Glühwein. Weihnachten steht vor der Tür. Und obwohl das für viele Menschen Urlaubszeit bedeutet gibt es so manche Branchen, die zwischen Weihnachten und Silvester nicht zur Ruhe kommt. Ich spreche hier ausnahmsweise nicht von Einkauf. Ich spreche hier von den Notaufnahmen in unseren Krankenhäuser. Nie ist die Verbrennungsrate so hoch wie zwischen Weihnachten und Silvester. Aus diesem Grund gibt es hier die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen bei oberflächlichen Verbrennungen.

Lasst uns kurz die Grade der Verbrennung durchgehen, damit ihr besser nachvollziehen könnt, was ich unter einer „oberflächlichen Verbrennung“ verstehe:

Es gibt drei Grade bei Verbrennungen:

Grad 1: Rötungen und Schwellungen mit erträglichen Schmerz. Klassisches Beispiel dafür ist der Sonnenbrand.

Grad 2: Blasenbildung und starke Schmerzen.

Grad 3: Hier ist bereits das tiefe Gewebe geschädigt und kann bis zur Verkohlung führen.

Abhängig von der Größe des betroffenen Gebietes kann bereits eine Verbrennung zweiten Grades lebensgefährlich sein. Hier gilt die Faustregel:

wenn die verbrannte Fläche mehr als neun Handflächen des Betroffenen ausmacht, ist das Leben ernsthaft bedroht.

Hier gelten andere Erste Hilfe Maßnahmen (Artikel folgt). Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf oberflächliche Grad 1 Verbrennungen die man sich sehr oft am Herd, mit dem Bügeleisen, am Auspuff eines Motorrades, beim Anzünden von Kerzen, etc. zuführt.

1) Soll eine Verbrennung gekühlt werden?

Hier gehen die Meinungen auseinander. Man findet unzählige Artikel über das Kühlen von Verbrennungen. Die einen sagen Ja, in den ersten paar Minuten kühlen, andere wiederum warnen vor den Schäden einer Unterkühlung. Fakt ist: JA! Unmittelbar nach einer OBERFLÄCHLICHEN Verbrennung soll die betroffene Stelle gekühlt werden. Allerdings spreche ich hier von lauwarmen Leitungswasser das ihr für maximal 10-15 Minuten über die betroffene Stelle fließen lässt. Diese Maßnahme lindert Schmerzen ungemein und ist unbedenklich.

2) Mit eiskalten Wasser und/oder Eiswürfel kühlen?

Nein! Eiswasser und Eiswürfel schädigen das Gewebe zusätzlich. Zum Kühlen soll wirklich nur lauwarmes Wasser verwendet werden. Ein kaltes, nasses Tuch um den Finger oder das verbrannte Areal ist auch noch möglich. Aber bitte Hände weg vom Eiskasten.

3) Wie kann der Brandschmerz gelindert werden?

Wie wir bereits wissen, kann lauwarmes Leitungswasser unmittelbar nach der Verbrennung zur Schmerzlinderung eingesetzt werden. Allerdings sollte diese Maßnahme nicht länger als 10-15 Minuten andauern. Oft hält der Körper die empfohlenen 10-15 Minuten erst gar nicht aus. Instinktiv möchte er sich vor Unterkühlung schützen und befiehlt uns quasi, diese Maßnahme zu stoppen. Der Schmerz ist dennoch präsent. Kühlende Wundgele oder Wundauflagen können den lokalen Schmerz eindämmen. Ich rate jedem, die Hausapotheke um ein Wund— und Brandgel aus der Apotheke aufzustocken, damit immer etwas im Haus ist.

4) Offen lassen oder abdecken?

Als Grundregel gibt: Jede Wunde soll steril abgedeckt und vor weiteren äußeren Einflüssen geschützt werden. Hier wird IMMER steriles Verbandsmaterial verwendet. Somit auch bei oberflächlichen Verbrennungen. Notfallsets mit sterilen Kompressen, Pflaster etc. bekommt ihr in jeder Apotheke.

5) Sollen Blasen geöffnet werden?

NEIN! Blasen unbedingt belassen und steril Verbinden, sehr oft entleeren sie sich von selbst unter dem Verband. Niemals eigenständig aufstechen oder aufscheiden. Je nach Größe der Blase kann die Haut darunter sehr gut abheilen. Blasen über Gelenken werden üblicherweise in der Ambulanz unter sterilen Bedingungen entleert um die Spannung zu minimieren.

Verbrennungen mit Blasenbildung, großflächige Verbrennungen und Verbrennungen bei Kleinkindern und Säuglingen erfordern IMMER einen Arztbesuch!

die Wundmanagerin

Martina Bettschar
DGKP, WDM, akad. Pflegemanagerin
0664 991 085 77
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